Was ist zu tun bei einem Trauerfall...

... zu Hause:

Informieren Sie bitte zuerst den Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Notdienst (Tel. 116 117). Dieser führt die Leichenschau durch und füllt daraufhin die Todesbescheinigung aus, die wir für das zuständige Standesamt benötigen. Eine Leichenschau findet in einem Zeitraum von 4-6 Stunden nach dem Ableben statt. In dieser Zeit können Sie uns gerne schon kontaktieren.

 

... im Krankenhaus / Altenheim / Hospiz:

Hier wird der Arzt für die Leichenschau vom Pflegepersonal informiert. Gerne können Sie sich schon mit uns in Verbindung setzen. Wir leiten alle weiteren Schritte ein. 

  

... im Ausland:

Tritt ein Todesfall im Ausland ein, z.B. bei einer Geschäfts- oder Urlaubsreise, sind viele Schritte zu beachten, damit der Verstorbene zurück nach Hause überführt werden kann. Wir helfen Ihnen alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Gerne helfen wir Ihnen sofort telefonisch, auch wenn Sie sich noch im Ausland befinden.

 

... bei dem die Polizei und Staatsanwaltschaft involviert ist:

Es gibt Todesumstände, bei denen der Arzt, nach der Leichenschau, die Polizei informieren muss. Dies ist z.B. bei einem Unfallgeschehen oder wenn die Todesumstände zunächst ungeklärt sind. Die Kriminalpolizei ruft nach ihren Ermittlungen vor Ort einen Bestatter, der den Verstorbenen nur zum nächstgelegenen Friedhof bringen wird. Dort verbleibt der Verstorbene bis die Staatsanwaltschaft die Freigabe zur Bestattung erteilt. Gerne können Sie direkt zu uns Kontakt aufnehmen. Wir kümmern uns sofort um die weiteren Schritte und stehen Ihnen in einer solch schweren Situation zur Seite.

 

 

Telefonisch sind wir jederzeit unter  0 9 1 6 5 – 2 5 4 erreichbar.